Erinnerung:
Die Gemeindeverwaltung möchte daran erinnern, dass Garagen nach den geltenden Vorschriften grundsätzlich dem Abstellen von Fahrzeugen dienen. Zulässig ist daneben lediglich die Aufbewahrung von Gegenständen, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, beispielsweise Reifen, Dachboxen oder kleinere Mengen an Betriebsstoffen.
Garagen sollten daher nicht als allgemeiner Lager- oder Abstellraum genutzt werden. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben trägt eine zweckgerechte Nutzung auch zum Brandschutz bei.
Wir bitten alle Garageneigentümerinnen und Garageneigentümer um Beachtung und danken für ihr Verständnis.
