Hausordnung

Hausordnung Jugendraum Oberfell

Jugendbeirat: Marius Schimmel, Lara Kretzer, Lena Mieth, Linus Conrad, Justin Becker

I. Besucher

Der Jugendraum steht allen Jugendlichen von 12 bis 21 Jahren offen.

II. Öffnungszeiten

Öffnungstage erfolgen nach Absprache mit dem Jugendraumbeauftragten.

Zeiten: Sonntag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr

Freitag und Samstag 13 – 15 Jahre bis 22:00 Uhr und

ab 16 Jahre bis 24:00 Uhr

III. Drogen, Rauchen und Alkohol

Der Konsum von Drogen ist nicht erlaubt. Es gilt ein generelles Rauchverbot.

Alkohol darf bis auf weiteres im Rahmen des Jugendschutzgesetzes nur in Form von Bier, Wein und Sekt verzehrt werden (ab 16 Jahren).

IV. Sauberkeit

Jeder Besucher des Jugendraums ist für die Sauberkeit der Räume mitverantwortlich. Besondere Verantwortung tragen diejenigen, die den Jugendraum als Letzte verlassen. Abfall wird regelmäßig in die Mülltonne entsorgt (neben dem Jugendraum).

Eine turnusmäßige Grundreinigung wird seitens der Ortsgemeinde veranlasst.

V. Lautstärke

Die Lautstärke ist so zu handhaben, dass sich Nachbarn nicht gestört fühlen. Fenster und Türen sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten.

VI. Haftung und Schäden

Verursachte Schäden im Jugendraum sind sofort dem Jugendbeirat zu melden. Der Verursacher (bei minderjährigen die Eltern) muss den Schaden baldmöglichst beheben bzw. beheben lassen.

VII. Privatfeiern

Private Feiern sind nur unter Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Ortsgemeinde und in Absprache mit dem Jugendbeirat erlaubt. Das Formular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

VIII. Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung berät sich der Jugendbeirat. Bei schweren Verstößen entscheiden der Jugendbeirat mit der Ortsbürgermeisterin und der Ortsgemeinde über mögliche Sanktionen.

IX. Schlüssel

Der Schlüssel ist bei Sabine Meurer, Koblenzer Weg 36 erhältlich.