Sträucher zurückschneiden
Es wird mehrfach Klage darüber geführt, dass Sträucher und Unkraut, insbesondere im Weidelspfad, weit in den Weg ragen und wachsen und von Grundstücksbesitzern nicht geschnitten und entfernt werden.
Ich fordere hiermit die Grundstückbesitzer auf, die Sträucher zurück zuschneiden und das Unkraut vom Weg zu entfernen.
Die Straßen- und Wegereinigung ist entsprechend der Gemeindesatzung (nachzulesen unter www.Oberfell.de/Wissenswertes/Satzungen) geregelt und die Anlieger sind für die Straßenreinigung zuständig. Dies gilt auch in den Bereichen von unbebauten Grundstücken.
Um Beachtung wird gebeten. Bei Nichtbeachtung kann die Gemeindeverwaltung laut Satzung Geldbuße erlassen.
